AngG: § 27 Z 1
VBG: § 34 Abs 2 lit b
Wird eine AN anlässlich einer Testung gem § 7 Epidemie-gesetz (EpiG) bis zum Vorliegen des Testergebnisses als Corona-Verdachtsfall abgesondert und erscheint sie dann am folgenden Tag - eigenmächtig und ohne den DG darüber zu informieren - zum Dienst, so setzt sie dadurch zumindest fahrlässig alle Kollegen ihrer Abteilung der Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit aus und berechtigt dieses Verhalten den AG zur Entlassung der AN wegen Vertrauensunwürdigkeit.