RL 2008/48/EG : Art 3, 10, 14
Der EuGH äußert sich zu deutschen Vorlagefragen betreffend "verbundene Kreditverträge" ua zur verpflichtenden Angabe der Art des Kredits und der Verzugszinsen:
Ein "verbundener Kreditvertrag" iSv Art 3 Buchst n der RL 2008/48/EG (VerbraucherkreditRL) ist ein Kreditvertrag, bei dem "der betreffende Kredit ausschließlich der Finanzierung eines Vertrags über die Lieferung bestimmter Güter oder die Erbringung bestimmter Dienstleistungen dient und diese beiden Verträge objektiv betrachtet eine wirtschaftliche Einheit bilden". Im Kreditvertrag muss gegebenenfalls in klarer, prägnanter Form angegeben werden, dass es sich um einen "verbundenen Kreditvertrag" iSv Art 3 Buchst n VerbraucherkreditRL handelt und dass dieser Vertrag als befristeter Vertrag geschlossen worden ist.