Wird die Entlohnung für ein Dienstverhältnis von zwei (hier: einer ausländischen und einer inländischen) Konzerngesellschaften bezahlt, so sind nach Ansicht des BFG alle laufenden bzw sonstigen Bezüge in Summe bei der Jahressechstelermittlung zu berücksichtigen; die von zwei Stellen desselben Konzernes ausgezahlten Vergütungen sind nämlich für Zwecke der Sechstelberechnung gemeinsam zu betrachten. BFG 12. 4. 2021, RV/7103462/2020 (Amtsrevision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2021/13/0010).