Dass die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes im Falle getrennt lebender Eltern an den tatsächlichen Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist und somit jenem Elternteil nicht zusteht, der die Familienbeihilfe nicht bezieht, macht diese Regelung nach Ansicht des VfGH nicht verfassungswidrig. VfGH 8. 6. 2021, G 41/2021.