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Unwirksame Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes nach Ausbildung

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/648RdW 2021, 825 Heft 12 v. 16.12.2021

Soll der AN zum Rückersatz von Ausbildungskosten (und des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts) verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht. OGH 2. 9. 2021, 9 ObA 85/21x.

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