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Die vergessene Reform des Privatstiftungsrechts

EditorialBearbeiter: Dr. Maximilian Eiselsberg RechtsanwaltRdW 2021/641RdW 2021, 819 Heft 12 v. 16.12.2021

Das Regierungsprogramm 2020-2024 sieht eine "Reform" samt "Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung" vor. Den Startschuss hat schon Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter anhand konkreter, vom Verband der österreichischen Privatstiftungen (VÖP) überreichter Formulierungsvorschläge am 14. März 2014 auf Basis des damaligen Regierungsübereinkommens, in dem die "Verwirklichung der Transparenz ..." sowie "die Lösung der Frage, ab welchem Zeitpunkt der Beherrschung ein Aufsichtsrat verpflichtend einzurichten ist", angestrebt wurde, gegeben. Hon.-Prof. Dr. Franz Mohr 11Stv Leiter der Zivilrechtssektion, Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ. richtete eine ministerielle Arbeitsgruppe ein.22Mit Vertretern der Bundesarbeitskammer und der Industriellenvereinigung sowie als Experten Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss und dem Verfasser. Sitzungen fanden mit großzügigen Intervallen statt.

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