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KollV-private Autobusbetriebe: Kein Entgelt für Zeiten der Unterbrechung zwischen geteilten Diensten

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/630RdW 2021, 780 Heft 11 v. 18.11.2021

AZG: §§ 11, 12

KollV-private Autobusbetriebe: Punkt III.2 lit e und lit f, Punkt IV.

Gem Punkt III.2 lit e des KollV für AN in privaten Autobusbetrieben beträgt die tägliche unbezahlte Ruhepause höchstens 1,5 Stunden, dabei kommt der Bezeichnung "unentgeltlich" iZm der Normierung der Höchstdauer von Pausen keine eigenständige Bedeutung zu.

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