AngG: § 27 Z 1
Hat ein AN ein mit dem Direktor des Unternehmens im Beisein des Betriebsratsvorsitzenden geführtes Gespräch heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet und dieses in der Folge seinem nicht am Gespräch beteiligten unmittelbaren Vorgesetzten zur Kenntnis gebracht, rechtfertigt dieses Verhalten - im konkreten Einzelfall - eine Entlassung des AN wegen Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG.