vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FM-GwG: Veröffentlichung von Pflichtverletzungen auf der FMA-Homepage

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/622RdW 2021, 770 Heft 11 v. 18.11.2021

EMRK: Art 8

FM-GwG: § 37

Gem § 37 Abs 1 FM-GwG kann die FMA den Namen der natürlichen Person oder juristischen Person bei einer Pflichtverletzung gem § 34 Abs 2 und 3 und § 35 iVm § 34 Abs 2 und 3 FM-GwG unter Anführung der begangenen Pflichtverletzung auf ihrer Homepage veröffentlichen, sofern eine solche Veröffentlichung die Stabilität der Finanzmärkte nicht ernstlich gefährdet oder den Beteiligten keinen unverhältnismäßig hohen Schaden zufügt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte