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Bauvertrag: auch überhöhtes Verlangen löst Sicherstellungsobliegenheit aus

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiter: Wolfgang KolmaschRdW 2021/606RdW 2021, 760 Heft 11 v. 18.11.2021

ABGB: §§ 932, 1052, 1170b, 1295 Abs 2

Bei Bauverträgen trifft den Werkbesteller gem § 1170b ABGB die vertraglich nicht abdingbare Obliegenheit, dem Werkunternehmer auf Verlangen eine Sicherstellung zu leisten. Die Sicherstellungsobliegenheit kann auch das Entgelt für Zusatzleistungen umfassen, die nachträglich zum Hauptvertrag in Auftrag gegeben worden sind.

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