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Mangelhafte Aufklärung über Risiken bei Umstellung des Pensionskassenmodells - Schadenersatz

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiterin: Bettina SabaraRdW 2021/578RdW 2021, 720 Heft 10 v. 15.10.2021

PKG: § 48

ABGB: §§ 1295, 1489

Hat die AG die AN im Zuge der Umstellung einer direkten Leistungszusage auf ein Pensionskassenmodell nicht über die Möglichkeit eines negativen Veranlagungsergebnisses und dem damit verbundenen Risiko von möglichen Pensionskürzungen ausgewogen und umfassend aufgeklärt, so wird sie der AN gegenüber schadenersatzpflichtig. Dass die Wahrscheinlichkeit von Verlusten zum Zeitpunkt der Übertragung allgemein nicht als besonders hoch beurteilt wurde, ändert nichts an der Verpflichtung, im Rahmen einer ausgewogenen Aufklärung auf die damit einhergehenden Risiken hinzuweisen.

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