vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lebensversicherung: Belehrung über Rücktritt, Spätrücktritt

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/566RdW 2021, 703 Heft 10 v. 15.10.2021

VersVG idF BGBl I 1997/6: § 165a Abs 1 Satz 1

VersVG: § 5

Eine längere Rücktrittsfrist schadet ebenso wenig wie das Abhängigmachen des Beginns des Fristenlaufs vom Zugang bestimmter Urkunden, wenn diese klar erkennbar ohnehin spätestens mit der Polizze zugestellt werden, sodass sich die unrichtige Belehrung auf den Beginn des Fristenlaufs nicht auswirkt und daher keine Zweifel beim Versicherungsnehmer entstehen können.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte