MÜ: Art 17
Zwar kann ausnahmsweise auch eine harte Landung ein Unfall iSv Art 17 MÜ sein. Das setzt aber voraus, dass die vom Hersteller vorgegebenen Grenzwerte für die Belastung des Fahrwerks und der tragenden Teile deutlich überschritten werden. Eine - wie hier - betriebsübliche - obgleich "harte" - Landung schließt die Annahme eines Unfalls aus (hier: Bandscheibenvorfall - angeblich infolge "harter" Landung - kein Unfall iSd Art 17 Abs 1 MÜ).