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Montrealer Luftfahrtübereinkommen: Unfallbegriff

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2021/545RdW 2021, 691 Heft 10 v. 15.10.2021

MÜ: Art 17

Zwar kann ausnahmsweise auch eine harte Landung ein Unfall iSv Art 17 MÜ sein. Das setzt aber voraus, dass die vom Hersteller vorgegebenen Grenzwerte für die Belastung des Fahrwerks und der tragenden Teile deutlich überschritten werden. Eine - wie hier - betriebsübliche - obgleich "harte" - Landung schließt die Annahme eines Unfalls aus (hier: Bandscheibenvorfall - angeblich infolge "harter" Landung - kein Unfall iSd Art 17 Abs 1 MÜ).

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