Der Beitrag1 zeigt anhand unterschiedlicher Fallvarianten, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Umfragen per Telefon oder E-Mail zu beachten sind. In Abhängigkeit von deren konkreten Konzeption ("Kundenzufriedenheitsbefragung", "Werbeerfolgskontrolle" oder produkt- und markenunabhängige Marktforschung) kommen unterschiedliche Rechtsgrundlagen zum Tragen. Dies ist nicht zuletzt der weiten Auslegung des Begriffs der Direktwerbung durch die Rechtsprechung geschuldet.