Der Nationalrat fasste am 8. 7. 2020 einen Gesetzesbeschluss über ein Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird. Das Gesetz passierte am 15. 7. 2020 mehrheitlich den Bundesrat. Ein wesentlicher Anstoß für diese Neuregelung der österreichischen Investitionsprüfvorschriften ist die FDI-Screening-VO der EU, die ab 11. 10. 2020 vollumfänglich anwendbar ist. Die Neuregelung schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU sowie den Mitgliedstaaten untereinander. Beschleunigt wurde der Gesetzgebungsprozess durch die aktuellen Entwicklungen rund um die COVID-19-Pandemie. Der folgende Beitrag stellt die Neuregelung unter Einbeziehung des unionsrechtlichen Rechtsrahmens dar.