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Arbeitszimmer künftig leichter absetzbar

SteuerrechtBearbeiter: Gunter MayrRdW 2020/184RdW 2020, 195 Heft 3 v. 18.3.2020

Um die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) zu verbessern, hat der Ministerrat am 26. 2. 2020 eine Vereinfachung von Betriebsübergaben sowie die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. Zur Erleichterung von Betriebsübergaben soll eine "Grace Period" eingeführt werden, während dieser "nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen" durchgeführt werden (am Ende der "Grace Period" findet der Übertritt in das Regelregime statt); eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (koordiniert vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) soll die Rechtsbereiche identifizieren, "welche für bestimmte Betriebsübernehmer unzumutbare Beschränkungen bewirken". Der folgende Beitrag beleuchtet die geplante erleichterte steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmern etwas näher.

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