vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitslosengeldanspruch eines Nachtragsliquidators einer GmbH

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/181RdW 2020, 194 Heft 3 v. 18.3.2020

AlVG: § 12

Da die Organstellung eines Liquidators einer aufgelösten GmbH nicht mit der Beendigung der Liquidation endet, sondern er vielmehr noch um Löschung der Liquidationsfirma beim zuständigen Handelsgericht ansuchen muss, gilt ein noch im Firmenbuch eingetragener Liquidator noch nicht als arbeitslos iSd § 12 Abs 1 AlVG und hat daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Ausschluss der Arbeitslosigkeit in diesen Fällen beruht darauf, dass zufolge ununterbrochener Fortdauer der Organstellung zu keinem Zeitpunkt die während der Dauer der Arbeitslosenversicherungspflicht anwartschaftsbegründende Beschäftigung iSd § 12 Abs 1 AlVG beendet wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte