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Schwerarbeitszeiten wegen berufsbedingter Pflege von Menschen mit besonderem Pflegebedarf

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/180RdW 2020, 193 Heft 3 v. 18.3.2020

APG: § 4 Abs 4

SchwerarbeitsV: § 1 Abs 1 Z 5

Schwerarbeit iSd § 1 Abs 1 Z 5 SchwerarbeitsV liegt im Fall der berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit unterschiedlichem besonderen Behandlungs- oder Pflegebedarf nur dann vor, wenn die Pflegetätigkeit unmittelbar an erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf iSd Bestimmung entweder zeitlich oder nach der Anzahl der zu pflegenden Menschen mit besonderem Pflegeaufwand in einer Einrichtung überwiegt.

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