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Leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern und Vereinfachung von Betriebsübergaben geplant

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2020/148RdW 2020, 150 Heft 3 v. 18.3.2020

Um die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) zu verbessern, hat der Ministerrat am 26. 2. 2020 eine Vereinfachung von Betriebsübergaben sowie die leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern beschlossen. So soll zum einen die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern bis maximal 1.200 € jährlich im betrieblichen Bereich (insb für EPUs) erleichtert werden, wenn für die Tätigkeit kein anderer passender Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zum anderen ist geplant, für Übergaben von kleineren und mittleren Unternehmen eine "Grace Period" einzuführen, sofern mit der Übergabe Änderungen in der Geschäftsführung einhergehen; während dieser Zeit sollen nur die nötigsten betrieblichen Kontrollen durchzuführen sein und an deren Ende der Übertritt in das Regelregime stattfinden. Siehe dazu auch Mayr, Arbeitszimmer künftig leichter absetzbar, RdW 2020/185, 195 (in dieser Ausgabe).

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