Für Gerichte, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, bestehen in der DSGVO Ausnahmen und Sonderregelungen, doch fehlt für den Gerichtsbegriff eine Legaldefinition. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Untersuchung der Fragen, ob der Gerichtsbegriff auch auf Schiedsgerichte übertragen werden kann, welche Sonderregelungen für "Gerichte" bestehen, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, und welche Möglichkeiten es gibt - auch wenn Schiedsgerichte nicht unter diesen Begriff subsumierbar sein sollten -, die Pflichten der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Schiedsverfahren zu beschränken.1