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Privilegien der DSGVO auch für Schiedsgerichte?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübnerRdW 2020/88RdW 2020, 89 Heft 2 v. 21.2.2020

Für Gerichte, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, bestehen in der DSGVO Ausnahmen und Sonderregelungen, doch fehlt für den Gerichtsbegriff eine Legaldefinition. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich auf die Untersuchung der Fragen, ob der Gerichtsbegriff auch auf Schiedsgerichte übertragen werden kann, welche Sonderregelungen für "Gerichte" bestehen, die im Rahmen ihrer "justiziellen Tätigkeit" handeln, und welche Möglichkeiten es gibt - auch wenn Schiedsgerichte nicht unter diesen Begriff subsumierbar sein sollten -, die Pflichten der Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter im Schiedsverfahren zu beschränken.11Die Arbeit fußt in Teilbereichen auf einem in der LJZ veröffentlichten Beitrag mit dem Titel "Die DSGVO - ein Torpedo für Schiedsverfahren?", LJZ 2019, 105 ff.

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