Auch Dienstleistungsbetriebe agieren verstärkt international in Konzernstrukturen. Jene Preise, die zwischen verbundenen Unternehmungen verschiedener Staaten für die Überlassung von Markenrechten verrechnet werden, bestimmen in nicht unbedeutendem Ausmaß den der jeweiligen nationalen Besteuerung unterworfenen Erfolg eines Unternehmens. Die Fachliteratur und die Judikatur beschäftigen sich in steigendem Ausmaß mit den steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Verrechnungen iZm Produktmarken. Die speziellen Gegebenheiten und Erfordernisse der Dienstleistungsmarken haben bis jetzt noch kaum Berücksichtigung in der fachlichen steuerlichen Diskussion gefunden. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich daher mit den steuerlich maßgeblichen Aspekten der Verrechnung von Markenrechten bei Dienstleistungsbetrieben.