Die Apothekenkonzessionen wie auch die Gewerbeberechtigung des Rauchfangkehres gewährleisten eine Art von Gebietsschutz und damit eine gewisse Absicherung des laufenden Umsatzes. Ein Teil des Kaufpreises für den Erwerber solcher Unternehmen entfällt daher auf ein nicht absetzbares firmenwertähnliches Wirtschaftsgut. - VwGH 13. 11. 2019, Ro 2018/13/0010.