vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2020/7RdW 2020, 5 Heft 1 v. 29.1.2020

Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB; vor dem ZVG: § 352 UGB) beträgt vom 1. 1. 2020 bis 30. 6. 2020 8,58 %; bei Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften beträgt der Verzugszinssatz 7,38 % (vgl § 906 Abs 25 UGB).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte