RL 93/13/EWG : Art 1, Art 2
Gem Art 1 Abs 1 RL 93/13/EWG [über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen] ist deren Zweck die Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern.