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Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG)

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2019/513RdW 2019, 650 Heft 9 v. 25.9.2019

Die Bundesregierung hat am 22. 5. 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG-E) veröffentlicht.11Der Gesetzentwurf ist inkl der Gesetzesgebegründung auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetrze-Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/Forschungszulagegesetz-FZulG/2/Regierungsentwurf.pdf ; siehe auch BT-Drucks 19/10940 vom 17. 6. 2019. Dies erfolgt in einem eigenständigen Sondergesetz neben dem EStG und dem KStG. Der Gesetzentwurf soll die Vereinbarung im Koalitionsvertrag umsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verbessern. Die Unternehmen sollen durch steuerliche Anreize angehalten werden, in Forschung und Entwicklung (FuE) vermehrt zu investieren. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Regelungen für alle steuerpflichtigen Unternehmen - unabhängig von ihrer Größe und der Art ihrer Tätigkeit. Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Inhalte gegeben.

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