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Sondervorschriften für hybride Gestaltungen

SteuerrechtMag. Pavel Knesl/Dr. Michael SchilcherRdW 2019/510RdW 2019, 634 Heft 9 v. 25.9.2019

Am 7. 5. 2019 hat das BMF einen Ministerialentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 zur Begutachtung veröffentlicht, mit dem ua11Zu anderen Änderungen durch das StrRefG I 2019/20 (zB im Umgründungssteuerrecht) siehe Knesl, Entwurf des StRefG I 2019/20 - Ausgewählte Änderungen des Umgründungssteuerrechts im Kontext dargestellt, ÖStZ 2019, 249 ff. in § 14 KStG 1988 eine umfassende Regelung zur Neutralisierung von hybriden Gestaltungen vorgesehen ist.22Zu den Regelungen zu hybriden Gestaltungen vgl bereits Knesl, Entwurf des StRefG I 2019/20 - Ausgewählte Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes, ÖStZ 2019, 304 ff; Schlager, Die neuen Regelungen zu hybriden Gestaltungen im Überblick, SWI 2019, 239 ff. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem nach der Begutachtung überarbeiteten Entwurf des § 14 KStG idF des Initiativantrages zum Steuerreformgesetz 2020.33IA 984/A 26. GP .

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