ABGB: §§ 1295, 1304
Die Kl nehmen die bekl Bank auf Schadenersatz in Anspruch, weil diese für die Nichtweiterleitung eines Antrags ihres Vaters auf Abschluss einer Lebensversicherung verantwortlich sei. Dies habe dazu geführt, dass sie nun als Erben keinen Anspruch auf die Versicherungssumme hätten. Im konkreten Fall ist das Fehlen der Versicherungsdeckung jedoch allein dem Vater der Kl zuzurechnen: