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§ 48 GmbHG und Dispositionen über den Anspruch

WirtschaftsrechtDr. Rahim RastegarRdW 2019/400RdW 2019, 517 Heft 8 v. 21.8.2019

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der GmbH durch die Gesellschafterminderheit (§ 48 GmbHG) stellt sich die Frage nach der Wirkung seitens der GmbH vorgenommener Verfügungen, die darauf abzielen, den Anspruch zu vernichten (Verzicht, Entlastung etc). Der vorliegende Beitrag widmet sich der Auflösung dieses Spannungsverhältnisses und schlägt zur Lösung des Problems die analoge Anwendung des § 136 AktG vor.11Dieser Beitrag geht aus meiner Dissertation hervor, die im Juni 2019 an der Karl-Franzens-Universität approbiert wurde und demnächst veröffentlicht wird.

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