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Keine Immobilienertragsteuerpflicht bei bloßem Vorvertrag

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerRdW 2019/348RdW 2019, 437 Heft 7 v. 24.7.2019

Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen unterliegen seit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 grundsätzlich der Einkommensteuerpflicht. Für das Entstehen der Immobilienertragsteuerpflicht ist dabei das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) maßgeblich. Ein bloßer Vorvertrag - der selbst noch keine Verpflichtung zur Übereignung eine Grundstücks begründet - reicht dafür nicht aus. VwGH 3. 4. 2019, Ra 2017/15/0098.

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