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Auf halben Wegen und zu halber Tat: AktRÄG 2019 beschlossen!

EditorialBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Ulrich TorgglerRdW 2019/338RdW 2019, 431 Heft 7 v. 24.7.2019

Angeblich soll, was lange währt, endlich gut werden. Von der Novellierung der Aktionärsrechte-RL kann das allerdings nicht behauptet werden: Bereits 2012 hat die Kommission unter dem Eindruck der Finanzkrise ihren "Aktionsplan: Europäisches Gesellschaftsrecht und Corporate Governance" vorgelegt und darin die unzureichende Einbeziehung der Aktionäre und die mangelnde Transparenz in börsenotierten Gesellschaften beklagt. 2014 folgte ein Entwurf zur Änderung der Aktionärsrechte-RL, ua mit verbindlichen HV-Abstimmungen über die Vergütungspolitik bezüglich der Mitglieder der Unternehmensleitung (say on pay) und über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen (related party transactions). Drei Jahre und einige Verwässerungen später wurde die Änderungs-Richtlinie erlassen.

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