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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Tausch - gemeiner Wert, Teilwert, subjektiver Wert?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Bettina SpilkerRdW 2019/331RdW 2019, 411 Heft 6 v. 19.6.2019

Zur Bemessungsgrundlage beim Tausch wird in der USt regelmäßig nach dem Bewertungsgesetz auf den gemeinen Wert verwiesen. Müsste es aber - gerade nach dem BewG - zumindest für den betrieblich tätigen Unternehmer nicht der Teilwert sein? Und wie verhält sich der gemeine Wert für den Tausch zum subjektiven Wert, den der EuGH für maßgeblich hält?

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