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AG: Vorzeitige Amtsniederlegung durch Vorstandsmitglied

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/295RdW 2019, 385 Heft 6 v. 19.6.2019

AktG: § 75

Nach völlig einhelliger Auffassung kann ein Vorstandsmitglied selbst aus wichtigem Grund vorzeitig sein Amt niederlegen. Die Rücktrittserklärung muss gegenüber dem Aufsichtsrat (vertreten durch den Vorsitzenden) abgegeben werden; eine Annahme ist nicht notwendig.

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