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Kennzeichenmissbrauch - keine Sonderzuständigkeit des HG Wien

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/249RdW 2019, 314 Heft 5 v. 21.5.2019

JN: § 53

UWG: § 9

Gem § 53 JN ist für Streitigkeiten über die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten das HG Wien in erster Instanz ausschließlich zuständig. In diesen Rechtssachen

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