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Schadenersatzansprüche gegen ausländischen Staat

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/246RdW 2019, 313 Heft 5 v. 21.5.2019

JN: §§ 42, 99

ZPO: § 528

Die inländische Gerichtsbarkeit ist für Schadenersatzansprüche gegen einen ausländischen Staat nicht gegeben, wenn sich der geltend gemachte Anspruch auf einen hoheitsrechtlichen Akt des bekl ausländischen Staats bezieht (hier Schadenersatzklage gegen die Hellenische Republik iZm der Zwangskonvertierung von griechischen Staatsanleihen).

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