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Verbotene Einlagenrückgewähr - Aufrechnungsverbot?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/236RdW 2019, 309 Heft 5 v. 21.5.2019

GmbHG: §§ 82, 83

Ebenso wie die ursprüngliche Aufbringung der Stammeinlage nicht durch Aufrechnung erfolgen kann, ist auch eine Aufrechnung gegen Ansprüche aus der verbotenen Rückgewähr von Einlagen nicht zulässig. Der Zweck des § 83 GmbHG liegt darin, der Gesellschaft das entzogene Kapital alsbald wieder zu verschaffen.

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