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DSGVO und ZPO: Wirksamer Rechtsschutz für Betroffene

WirtschaftsrechtHon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)RdW 2019/225RdW 2019, 298 Heft 5 v. 21.5.2019

Für die Durchsetzung der Betroffenenrechte nach den Art 15 ff DSGVO11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; DSGVO), ABl L 119/2016, 1 in der berichtigten Fassung ABl L 127/2018, 2. sieht das moderne Europäische Datenschutzrecht einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz vor, der sich nicht darauf beschränkt, Entscheidungen der Datenschutzbehörde (DSB) von Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Ausgehend von einer wohl begründeten höchstrichterlichen Entscheidung22OGH 20. 12. 2018, 6 Ob 131/18k (Chat-Protokolle im Obsorgestreit), RdW 2019/252, 316 = jusIT 2019/29 (Thiele). bietet der folgende Beitrag einen Überblick über die zivilprozessualen Möglichkeiten, gegen Datenschutzverletzungen durch private oder öffentliche Stellen vor den ordentlichen Gerichten in Österreich vorzugehen.

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