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EuGH-Gutachten: CETA - Investitionsgerichtsbarkeit

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2019/219RdW 2019, 288 Heft 5 v. 21.5.2019

Das CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) ist ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, das neben den Vorschriften über den Abbau von Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen insb Vorschriften zu den Bereichen Investitionen, öffentliche Beschaffungen, Wettbewerb, Schutz des geistigen Eigentums und nachhaltige Entwicklung enthält. Mit Kapitel 8 Abschnitt F CETA (Art 8.18 bis 8.45) soll ein Mechanismus der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten eingerichtet werden (Investor-State Dispute Settlement, ISDS; ISDS-Mechanismus). Hierzu sollen ein Gericht (Art 8.27 CETA) und eine Rechtsbehelfsinstanz (Art 8.28 CETA) eingesetzt werden. Ferner ist die spätere Errichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs mit Rechtsbehelfsinstanz (Art 8.29 CETA) vorgesehen, mit der die Tätigkeit des CETA-Gerichts und der CETA-Rechtsbehelfsinstanz enden soll. Es soll also letztendlich ein System der Investitionsgerichtsbarkeit geschaffen werden (Investment Court System, ICS) und das CETA-Gericht und die CETA-Rechtsbehelfsinstanz einen Schritt zur Schaffung des ICS darstellen.

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