Der OGH hat beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung der Frage eingeleitet, ob Österreich als ehemaliger Wohnstaat und Beschäftigungsstaat einer Versicherten verpflichtet ist, Leistungen wie das österreichische Rehabilitationsgeld an die (ehemalige) Versicherte zu zahlen, wenn diese seit vielen Jahren im EU-Ausland wohnt, den Großteil der Versicherungszeiten aus den Zweigen Krankheit und Pension nach ihrem Wegzug im EU-Ausland erworben und seit dem Wegzug auch keine Leistungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung in Österreich bezogen hat. OGH 19. 12. 2018, 10 ObS 66/18f.