Im Rahmen von zwei Ausgangsfällen - verspätete Erstattung eines Vorsteuerüberhangs und nachträgliche Minderung des Entgelts wegen Uneinbringlichkeit von Kaufpreisforderungen - richtet der VwGH an den EuGH einige Vorlagefragen im Zusammenhang damit, dass im österreichischen Recht grds keine gesetzlichen Regelungen bestehen, die dem Steuerpflichtigen für die verspätete Erstattung von Umsatzsteuerforderungen Verzugszinsen einräumen. Für den VwGH stellt sich zunächst va die Frage, ob das Unionsrecht (insb Art 183 der RL 2006/112/EG [MwStSystRL]) eine unmittelbar anwendbare Regelung enthält, auf die sich der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt und vor den Gerichten berufen kann, um Verzugszinsen wegen der verspäteten Auszahlung von Vorsteuerüberhängen zugesprochen zu erhalten.