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Kartellverfahren: Aufteilung der Kosten

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2019/601RdW 2019, 764 Heft 11 v. 20.11.2019

KartG 2005: §§ 52, 54, 55

Bei der Entscheidung über die Zahlungspflicht ist zu berücksichtigen, ob die Antragstellerin das "deklarierte Hauptziel" erreicht und dieser Ausgang beträchtliche wirtschaftliche Auswirkungen hat. Eine rein nach formalen Gesichtspunkten vorgenommene Aufteilung auf mehrere Anträge ohne Bedachtnahme auf den wirtschaftlichen Gehalt oder den verursachten Verfahrensaufwand würde diesen Kriterien nicht entsprechen.

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