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Zollrechtlicher Ausführerbegriff und umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung

SteuerrechtAssoz. Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber/StB Dr. Peter PichlerRdW 2019/564RdW 2019, 704 Heft 10 v. 18.10.2019

Bei der Ausfuhr von Waren ist aus zollrechtlicher Sicht die Bestimmung des Ausführers und die korrekte Angabe in der Ausfuhrzollanmeldung von zentraler Bedeutung. Der Ausführerbegriff wurde mit BMF-Erlass vom 5. 6. 2019 stärker auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten, indem der Ausführer anhand eines Fallprüfungsschemas zielgerichtet bestimmt werden kann. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst die zoll- und umsatzsteuerrechtlichen Grundlagen des Ausführerbegriffs und der Ausfuhrlieferung sowie die Inhalte des BMF-Erlasses. Das Fallprüfungsschema zur Bestimmung des zollrechtlichen Ausführers soll zudem anhand eines Beispiels zu Reihengeschäften näher erläutert werden.

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