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Datenschutzrechtliche Unwägbarkeiten bei B2B-Verträgen

WirtschaftsrechtDr. Christian ZoidlRdW 2019/526RdW 2019, 663 Heft 10 v. 18.10.2019

Trotz der grundsätzlich positiven Stoßrichtung der DSGVO11Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). hat diese auch viele praktische Unwägbarkeiten nach sich gezogen. Diese spannen sich mitunter bis hin zu hoch komplexen Fragestellungen wie konzernalen Datenschutzanforderungen, beginnen aber bereits dort, wo es im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung um den Austausch von Kontaktdaten geht. Denn ausgerechnet in diesem Kontext ist die Rechtslage nicht ganz so eindeutig, wie manche Praktiker meinen. Dieser Beitrag widmet sich der Frage, auf welche Rechtsgrundlage eine Weitergabe von Namens- und Kontaktdaten in diesem Zusammenhang zulässigerweise gestützt werden kann.

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