Kürzlich wurden Fragen zur Gebührenpflicht bei Erbteilungsübereinkommen und gebührenrechtliche Anzeigeverpflichtungen des Gerichtskommissärs behandelt.1 Nun werden gebührenrechtliche Notionierungspflichten (Verständigungspflichten) des Gerichtskommissärs gegenüber der Finanzverwaltung dargestellt.