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VwGH: ImmoESt beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen durch öffentlich-rechtliche Körperschaft

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/446RdW 2018, 601 Heft 9 v. 19.9.2018

Eine Körperschaft öffentlichen Rechts kann steuerlich kein Betriebsvermögen haben (anderes gilt nur für deren Betriebe gewerblicher Art). Ihre Grundstücksverkäufe stellen daher private Grundstücksveräußerungen dar und unterliegen als solche der ImmoESt. - VwGH 27. 6. 2018, Ro 2016/15/0025.

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