Soll nach der widerrechtlichen Veröffentlichung eines Lichtbilds die entsprechende Unterlassungsverpflichtung veröffentlicht werden, muss durch die Formulierung der Unterlassungsverpflichtung ein Bezug zur Art und Weise der Bildnisveröffentlichung und zu dem dadurch verschafften falschen bzw nachteiligen Eindruck hergestellt werden; durch die Veröffentlichung der Unterlassungsverpflichtung soll nämlich über die Nachteile aufgeklärt werden, die durch die Veröffentlichung des Lichtbilds entstanden sind. Aus der Formulierung der Unterlassungsverpflichtung muss sich daher nicht nur die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung des Lichtbilds ergeben, sondern auch der konkrete Zusammenhang zu einer Verletzung von Urheberrechten bzw Leistungsschutzrechten oder zu einer persönlichkeitsverletzenden Aussage in einem Bildbegleittext. OGH 17. 7. 2018, 4 Ob 107/18s.