Der VwGH entschied über ein Nachsichtsansuchen nach § 236 BAO in der Sache selbst. Er gewährte die Abgabennachsicht unter Berücksichtigung der überlangen Dauer eines Finanzstrafverfahrens, das letztlich mit Freispruch geendet hatte. - VwGH 20. 6. 2018, Ra 2017/13/0064.