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VwGH: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für ungewöhnliche, hochwertige Zusatzleistungen im Wellness-Hotel

SteuerrechtBearbeiter: Nikolaus ZornRdW 2018/399RdW 2018, 530 Heft 8 v. 21.8.2018

Im Hotelgewerbe unterliegen nach der Sonderregelung in § 10 UStG 1994 nur jene regelmäßig mit der Beherbergung verbundenen Nebenleistungen dem ermäßigten Steuersatz, die bei Beherbergungsbetrieben mittlerer Kategorie normalerweise an Gäste erbracht werden. - VwGH 27. 6. 2018, Ra 2016/15/0075.

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