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BFH: Schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe für Steuernachzahlungen gem §§ 233a, 238 AO

SteuerrechtBlick nach DeutschlandUdo EverslohRdW 2018/308RdW 2018, 397 Heft 6 v. 19.6.2018

Im Beschluss vom 25. 4. 2018, IX B 21/18, äußert der BFH in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen für Steuernachzahlungen in den §§ 233a und 238 Abgabenordnung (AO) und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 3 Satz 1, Abs 2 Satz 2 Finanzgerichtsordnung (FGO) gewährt. Im Folgenden werden die Grundaussagen dieses für die Praxis wichtigen Beschlusses und die damit verbundenen Folgen dargestellt.

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