vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwendung sozialer Medien durch Arbeitnehmer

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2018/285RdW 2018, 366 Heft 6 v. 19.6.2018

Der Nutzung sozialer Medien kommt auch im Arbeitsrecht Bedeutung zu. Dies betrifft insb die Konstellation, dass der Arbeitnehmer in sozialen Medien Äußerungen tätigt, von denen der Arbeitgeber Kenntnis erlangt. Die Thematik weist dabei sowohl arbeits- als auch datenschutzrechtliche Aspekte auf, die prinzipiell getrennt voneinander zu betrachten sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte