vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BMF: Register der wirtschaftlichen Eigentümer - Meldefrist

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2018/257RdW 2018, 341 Heft 6 v. 19.6.2018

In den Fachliche News 2018/03 vom 14. 5. 2018, BMF-460000/0010-III/6/2018 teilt das BMF als Registerbehörde mit, dass der erste Lauf des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16. 8. 2018 verschoben wird. Die Abgabe einer erstmaligen Meldung nach dem 1. 6. 2018 bis zum 15. 8. 2018 wird als finanzstrafrechtlich nicht vorwerfbar behandelt. Damit wird die Frist für die erstmaligen Meldungen de facto bis zum 15. 8. 2018 verlängert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte